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LG Berlin: Jörg Kachelmann darf in Bezug auf Anhänger der Chemtrails-Theorie behaupten, man habe es bei der Bürgerinitiative mit Verrückten und Neonazis zu tun

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte - LG Berlin, Urteil vom 17.02.2012, Az. 22 O 376/11 § 823 BGB, § 1004 BGB Das LG Berlin hat entschieden, dass Jörg Kachelmanns Bezeichnung der Bürgerinitiative “Sauberer Himmel”, die in den Kondensstreifen von Flugzeugen giftige Gase (”Chemtrails”) zu erkennen glaubt, als Verrückte und Neonazis, nicht geltendes Recht verletzt. In seinem Antwortschreiben auf eine E-Mail der Initiative ha… mehr

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